7. Juli 2022
BEITRAGSPFLICHT VON SONN-, FEIERTAGS- UND NACHTZUSCHLÄGEN BEI ENTGELTFORTZAHLUNG UND URLAUBSENTGELT
Das LSG Thüringen hat mit Urteil vom 17.02.2021 (AZ: L 3 R 147/20) entschieden, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge keine Aufwandsentschädigungen darstellen, sondern vielmehr zum Arbeitsentgelt zählen. Sie sind deshalb…