Skip to main content
Rechtsgebiet

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter im privaten und gewerblichen Bereich gleichermaßen. Neben der Ausgestaltung und Überprüfung von privaten und gewerblichen Miet- und Pachtverträgen liegt unser Schwerpunkt in der (außer)gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnissen. Zudem beraten wir Sie gerne zu Fragen der Durchführung und Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen. Schließlich setzen wir uns mit allen rechtlich zulässigen Mitteln für Sie ein, um Ihnen nach der Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen, z. B. bei einer Räumung, behilflich zu sein.

Unsere Beratungsfelder

  • AGB-Recht
  • Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen
  • Kündigung / Abwehr der Kündigung
  • Mieterhöhungen
  • Mietkaution / Abrechnung
  • Mietmängel – Mietminderung
  • Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
  • Räumungsklagen / Abwehr von Räumungsklagen
  • Umfang des Mietgebrauchs
  • Vertragsgestaltung bzw. Prüfung
Rechtsanwälte

Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Christoph Pfoser

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Schwerpunkte:

- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.

Edmund Herrmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Schwerpunkte:

- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.