Arbeitsrecht
Seit fast 25 Jahren sind wir bundesweit im Arbeitsrecht tätig. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vor dem Hintergrund unserer Fachanwaltsqualifikation bei Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen, in Kündigungsschutz‐ und anderen Bestandsschutzverfahren. Darüber hinaus sind wir im Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht, und angrenzenden Sozialversicherungsrecht tätig. Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge und Dienstverträge und unterstützen Sie bei allen Fragen, die während eines Arbeitsverhältnisses auftreten. Hierbei legen wir besonderen Wert auf die strategische Beratung über die Folgen der jeweiligen Entscheidungsalternativen.
Unsere Beratungsfelder
- Abfindungen
- Abmahnungen
- Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit
- Arbeitszeugnis
- Elternzeit
- Konventionalstrafen
- Kündigungsfristen
- Kündigungsschutz
- Lohn und Gehalt
- Mobbing
- Schadensersatz
- Tarifvertragsrecht
- Überstunden
- Verschwiegenheitspflichten
- Wettbewerbsverbote
Rechtsanwälte
Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Schwerpunkte:
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.

Schwerpunkte:
- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 800 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich die Fachanwaltskurse Steuerrecht (2002) und Handels- und Gesellschaftsrecht (2012) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.
