Wohnungs-
eigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Begleitung beim Erwerb und der Veräußerung von Wohnungseigentum sowie der damit zusammenhängenden Vertragsgestaltung und die Interessenvertretung bei der Zusammenarbeit mit Maklern. Ferner unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung mit Miteigentümern und der Hausverwaltung und nehmen auch Eigentümerversammlungen für sie wahr. Schließlich vertreten wir Sie vor Gericht, wenn es um die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Sondereigentum gegen Miteigentümer oder die Hausverwaltung geht. Ferner vertreten wir Sie im Rahmen von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, zumal uns hier die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwalt Florian Menn als Zwangsverwalter zugutekommt. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen liegt ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der Vertretung von WEG-Verwaltern, insbesondere zur Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldrückständen, im Zusammenhang mit Beschlussanfechtungsprozessen.
Unsere Beratungsfelder
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Teilungserklärungen
- WEG-Verwaltung
- Sondereigentum
- Anfechtungsklagen / Abwehr von Anfechtungsklagen
- Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern
- Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung von Wohneigentum
- Sicherungsrechte
Rechtsanwälte
Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung
Schwerpunkte:
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.
Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsrecht
- Personenschadensrecht
Rechtsanwältin Susanne Frischmann-Böhm arbeitete nach dem Abschluss ihres zweiten Staatsexamens zunächst 15 Jahre lang als Großschadensjuristin bei einer großen bayerischen Versicherungsgesellschaft und bearbeitete hier Großschäden in verschiedenen Bereichen, insbesondere Personenschäden. Nach ihrer Elternzeit arbeitete sie zunächst bei der Regierung von Schwaben und später als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Bevor sie in die Rechtsanwaltskanzlei Herrmann Menn und Kollegen wechselte, war sie erneut als Referentin für Großschäden bei einer großen bayerischen Versicherungsgesellschaft tätig. In der Rechtsanwaltskanzlei Herrmann Menn und Kollegen bearbeitet sie schwerpunktmäßig Fälle im Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus ist sie tätig im Familien- und Arbeitsrecht.