Wohnungs-
eigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Begleitung beim Erwerb und der Veräußerung von Wohnungseigentum sowie der damit zusammenhängenden Vertragsgestaltung und die Interessenvertretung bei der Zusammenarbeit mit Maklern. Ferner unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung mit Miteigentümern und der Hausverwaltung und nehmen auch Eigentümerversammlungen für sie wahr. Schließlich vertreten wir Sie vor Gericht, wenn es um die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Sondereigentum gegen Miteigentümer oder die Hausverwaltung geht. Ferner vertreten wir Sie im Rahmen von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, zumal uns hier die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwalt Florian Menn als Zwangsverwalter zugutekommt. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen liegt ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der Vertretung von WEG-Verwaltern, insbesondere zur Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldrückständen, im Zusammenhang mit Beschlussanfechtungsprozessen.
Unsere Beratungsfelder
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Teilungserklärungen
- WEG-Verwaltung
- Sondereigentum
- Anfechtungsklagen / Abwehr von Anfechtungsklagen
- Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern
- Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung von Wohneigentum
- Sicherungsrechte
Rechtsanwälte
Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Schwerpunkte:
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.

Schwerpunkte:
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.