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Rechtsgebiet

Bau- und
Architektenrecht

Vor dem Hintergrund einer fast 25-jährigen Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht unterstützen wir unsere Mandanten in den Bereichen des Bauvertragsrechts, insbesondere zu Fragen der Gestaltung von Verträgen, Vergütungsfragen sowie Problemen bei Abnahme und Mängelhaftung und daraus resultierender Ansprüche sowohl nach BGB als auch nach VOB/B. Unsere Leistungen beziehen sich auf alle Rechtsfolgen von Bau- und Architektenverträgen einschließlich der daraus resultierenden Haftung. Durch die Einbindung unserer Insolvenzabteilung ist auch eine fachgerechte Beratung in Fragen der Bauinsolvenz gegeben. Die Zusammenarbeit mit Ingenieuren, Architekten, Bausachverständigen sowie Steuerberatern ermöglicht es, eine umfassende Vertretung zu gewährleisten. In Fragen des öffentlichen Baurechts sind wir auf allen Gebieten tätig.

Unsere Beratungsfelder

  • Abnahme
  • Abschlagszahlungen
  • Architektenhonorarforderungen und Architektenhaftung
  • Bauleitplanung
  • Bauprozess
  • Bauträgervertrag
  • Bauvertrag
  • Gewährleistungsrecht
  • Nachbarrecht
  • Öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
  • Selbständiges Beweissicherungsverfahren
Rechtsanwälte

Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Edmund Herrmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Schwerpunkte:

- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.