Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und effizient in allen verkehrs- sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Tätigkeiten umfassen die außergerichtliche und gerichtliche Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Vertretung im Straf- und Bußgeldverfahren. Insbesondere legen wir das Hauptaugenmerk auf die umfangreiche Durchsetzung der berechtigten Schadenspositionen, insbesondere des Schmerzensgeldes. Aber auch eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, bedürfen regelmäßig der anwaltlichen Prüfung. Hierbei kommen uns neben unserer fast 30-jährigen Erfahrung unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Gutachtern, Autohäusern und Versicherern zugute.
Unsere Beratungsfelder
- Gefährdung des Straßenverkehrs / Eingriff in den Straßenverkehr
- Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Trunkenheitsfahrt / Fahrten unter Einfluss von Rauschmittel
- Unfallflucht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht, z. B. Erteilung / Entzug der Fahrerlaubnis
Rechtsanwälte
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Schwerpunkte:
- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 800 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich die Fachanwaltskurse Steuerrecht (2002) und Handels- und Gesellschaftsrecht (2012) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.

Schwerpunkte:
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.