Strafrecht
Im Strafrecht vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung zum richtigen Verhalten gegenüber Strafverfolgungsbehörden, zu den Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens und der Abwehr von Vorwürfen sowie die Entwicklung alternativer Strategien und Möglichkeiten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, um den Betroffenen möglichst schadlos zu halten.
Maßgeblich werden die Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens bereits von der richtigen Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren beeinflusst. Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.
Unsere Beratungsfelder
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Jugendstrafsachen
- Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
- Rechtsmittelverfahren
- Sexualstrafsachen
- Steuerstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
- Wirtschaftsstrafsachen
Rechtsanwälte
Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung
Schwerpunkte:
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.
Schwerpunkte:
- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Erbrecht
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Mitglied im Anwaltsverein Donau-Ries e.V. (Kassenprüfer)
- Ehrenamtlicher Sportrichter beim Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV)
Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Schwerpunktmäßig ist er auf den Gebieten der Insolvenzverwaltung sowie des Insolvenzrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 1000 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich den Fachanwaltskurs Steuerrecht (2002) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein. Rechtsanwalt Florian Menn ist schließlich ehrenamtlicher Richter beim Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV).
Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsrecht
- Personenschadensrecht
Rechtsanwältin Susanne Frischmann-Böhm arbeitete nach dem Abschluss ihres zweiten Staatsexamens zunächst 15 Jahre lang als Großschadensjuristin bei einer großen bayerischen Versicherungsgesellschaft und bearbeitete hier Großschäden in verschiedenen Bereichen, insbesondere Personenschäden. Nach ihrer Elternzeit arbeitete sie zunächst bei der Regierung von Schwaben und später als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Bevor sie in die Rechtsanwaltskanzlei Herrmann Menn und Kollegen wechselte, war sie erneut als Referentin für Großschäden bei einer großen bayerischen Versicherungsgesellschaft tätig. In der Rechtsanwaltskanzlei Herrmann Menn und Kollegen bearbeitet sie schwerpunktmäßig Fälle im Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus ist sie tätig im Familien- und Arbeitsrecht.