Allgemeines
Zivilrecht
(Bürgerliches Recht)
Im Allgemeinen Zivilrecht ist es unsere Aufgabe, sie im Vorfeld von Streitigkeiten zu beraten und in allen Bereichen des Vertragsrechts (z. B. Kaufrecht, Schenkungsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensvertragsrecht, Verbraucherschutz) gestaltend zu begleiten, insbesondere Verträge und AGB zu erstellen und zu prüfen. Für den Fall, dass Streitigkeiten sich nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich und gerichtlich als auch im anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren.
Wir sorgen dafür, dass Verbraucherschutzvorschriften eingehalten und berechtigte Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden. Schließlich setzen wir uns für Sie ein, um Ihre Besitz- und Eigentumsrechte, Pfandrechte sowie Grundstücks- bzw. Immobilienrechte zu wahren und Ihnen zu Ihren Rechten zu verhelfen.
Unsere Beratungsfelder
- AGB-Recht
- Darlehensvertrags- und Sicherheitenrecht
- Eigentumsrecht
- Gewährleistungsrecht
- Grundstücksrecht
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Schadensersatzrecht
- Schenkungsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Verbraucherschutzrecht
- Werkvertragsrecht
Rechtsanwälte
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Schwerpunkte:
- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 800 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich die Fachanwaltskurse Steuerrecht (2002) und Handels- und Gesellschaftsrecht (2012) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.

Schwerpunkte:
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.

Schwerpunkte:
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.