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Rechtsgebiet

Allgemeines
Zivilrecht

(Bürgerliches Recht)

Im Allgemeinen Zivilrecht ist es unsere Aufgabe, sie im Vorfeld von Streitigkeiten zu beraten und in allen Bereichen des Vertragsrechts (z. B. Kaufrecht, Schenkungsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensvertragsrecht, Verbraucherschutz) gestaltend zu begleiten, insbesondere Verträge und AGB zu erstellen und zu prüfen. Für den Fall, dass Streitigkeiten sich nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich und gerichtlich als auch im anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren.

Wir sorgen dafür, dass Verbraucherschutzvorschriften eingehalten und berechtigte Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden. Schließlich setzen wir uns für Sie ein, um Ihre Besitz- und Eigentumsrechte, Pfandrechte sowie Grundstücks- bzw. Immobilienrechte zu wahren und Ihnen zu Ihren Rechten zu verhelfen.

Unsere Beratungsfelder

  • AGB-Recht
  • Darlehensvertrags- und Sicherheitenrecht
  • Eigentumsrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Schenkungsrecht
  • Schmerzensgeldrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Werkvertragsrecht
Rechtsanwälte

Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Florian Menn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte:

- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Erbrecht

Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Schwerpunktmäßig ist er auf den Gebieten der Insolvenzverwaltung sowie des Insolvenzrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 1000 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich den Fachanwaltskurs Steuerrecht (2002) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.

Edmund Herrmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Schwerpunkte:

- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Vom 01.01.2017 – 31.12.2019 war Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR. Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann als Gesellschafter der GbR ausgeschieden, bleibt der Kanzlei allerdings als freier Mitarbeiter erhalten. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr 1982 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Edmund Herrmann ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ferner ist er schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des allgemeinen Strafrechts tätig. Schließlich ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht sowie Bau- und Architektenrecht und im Deutschen Anwaltverein.

Christoph Pfoser

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Schwerpunkte:

- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.

Susanne Frischmann-Böhm

Rechtsanwältin

Schwerpunkte:

- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsrecht
- Personenschadensrecht

Rechtsanwältin Susanne Frischmann-Böhm arbeitete nach dem Abschluss ihres zweiten Staatsexamens zunächst 15 Jahre lang als Großschadensjuristin bei einer großen bayerischen Versicherungsgesellschaft und bearbeitete hier Großschäden in verschiedenen Bereichen, insbesondere Personenschäden. Nach ihrer Elternzeit arbeitete sie zunächst bei der Regierung von Schwaben und später als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Bevor sie in die Rechtsanwaltskanzlei Herrmann Menn und Kollegen wechselte, war sie erneut als Referentin für Großschäden bei einer großen bayerischen Versicherungsgesellschaft tätig. In der Rechtsanwaltskanzlei Herrmann Menn und Kollegen bearbeitet sie schwerpunktmäßig Fälle im Verkehrsrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus ist sie tätig im Familien- und Arbeitsrecht.