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Rechtsgebiet

Sozialrecht

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen im Sozialrecht umfassend. Das Sozialrecht ist kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Insofern unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gegen bzw. von Versicherungen, insbesondere Kranken-, Pflege-, Renten- und gesetzliche Unfallversicherungen. Wir unterstützen darüber hinaus Arbeitgeber bei Betriebsprüfungen und Statusverfahren. Aufgrund der Nähe des Sozialrechts beraten wir Sie umfassend im Zusammenhang mit Fragen zum Familienrecht, z. B. Unterhaltsrecht, oder zum Arbeitsrecht, z. B. rentenrechtliche Auswirkungen von Abfindungen.

Unsere Beratungsfelder

  • Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Arbeitslosengeld (I und II)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
  • Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegegrade)
  • Prüfung von Leistungsansprüchen
  • Rehabilitation
  • Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung
  • Verwaltungsverfahren
Rechtsanwalt

Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Christoph Pfoser

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Schwerpunkte:

- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.