Rechtsgebiet

Insolvenzrecht

Die Expertise bei der Sanierung von Unternehmen und natürlichen Personen gründet auf mehr als 18 Jahren Erfahrung und der Abwicklung von ca. 1000 Insolvenzverfahren und einer ebenso großen Anzahl von Gläubiger- und Schuldnermandaten. Unternehmenskrisen und Insolvenzen werden positiv – als neue Möglichkeiten der erfolgreichen Sanierung und des persönlichen bzw. unternehmerischen Neubeginns – gesehen. Mit diesem Verständnis begleiten wir Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungen, bei der Eigenverwaltung oder im Insolvenzplanverfahren und suchen bei wirtschaftlichen Krisen natürlicher Personen vorrangig eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten, um die Insolvenz zu vermeiden. Wir beraten Betroffene – insbesondere Gesellschafter und gesetzliche Vertretungsorgane – im Zusammenhang mit sich abzeichnenden oder bereits eröffneten Insolvenzverfahren und vertreten sie auch in Gläubigerausschüssen und Lieferantenpools. Hierbei kommt Ihnen auch unsere enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Unternehmensberatern zugute. Im Rahmen unserer Beratungs- und Vertretungstätigkeit haben wir mittlerweile einen Schwerpunkt bei der Abwehr und Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen sowie im Rahmen von zivil- und strafrechtlichen Haftungsverfahren von Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretungsorganen als Folge eines Insolvenzverfahrens gebildet.

Unsere Beratungsfelder

  • Außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Insolvenzberatung
  • Insolvenzverwaltung
  • Organhaftung
  • Restrukturierung / Unternehmenssanierung
  • Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwälte

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Florian Menn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Schwerpunkte:

- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 800 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich die Fachanwaltskurse Steuerrecht (2002) und Handels- und Gesellschaftsrecht (2012) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.