Handels- und
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten im Personengesellschaftsrecht (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) und im Kapitalgesellschaftsrecht (z. B. UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG). Hierbei kommen uns unsere Erfahrungen aus dem Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht zugute. Unsere Beratungsleistungen umfassen ganzheitlich zunächst die Gründung der Gesellschaft und die Beziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft bzw. untereinander. Hierbei legen wir einen Schwerpunkt auf die Wahl der richtigen Rechtsform und die Einhaltung der notwendigen Formalitäten und berücksichtigen durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern auch die steuerrechtlichen Problematiken. Das Leistungsspektrum beinhaltet zudem die Beratung und Vertretung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Vertretungsorganen bei der Unternehmensumstrukturierung und der Auseinandersetzung der Gesellschaft oder der Gesellschafter untereinander. Ferner begleiten wir Sie zu Gesellschafterversammlungen und vertreten schließlich außergerichtlich und gerichtlich die gesetzlichen Vertretungsorgane der Gesellschaft in allen Bereichen der gesellschafts-, insolvenz- und strafrechtlichen Haftungsproblematik. Hierbei kommt uns unsere langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Strafverteidiger zugute.
Unsere Beratungsfelder
- Auseinandersetzung der Gesellschafter / Gesellschaft
- Gesellschaftsverträge
- Haftung der Gesellschafter / Vertretungsorgane
- Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Recht der AG und GmbH
- Recht der Personengesellschaften
- Rechtsformwahl und Gründung der Gesellschaft
- Rechte und Pflichten der Vertretungsorgane
- Restrukturierung Insolvenz
- Umstrukturierung von Gesellschaften
- Unternehmensnachfolge
- Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträge
- Vorbereitung und Leitung von Gesellschafterversammlungen
Rechtsanwälte
Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung
Schwerpunkte:
- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Erbrecht
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Mitglied im Anwaltsverein Donau-Ries e.V. (Kassenprüfer)
- Ehrenamtlicher Sportrichter beim Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV)
Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Schwerpunktmäßig ist er auf den Gebieten der Insolvenzverwaltung sowie des Insolvenzrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 1000 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich den Fachanwaltskurs Steuerrecht (2002) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein. Rechtsanwalt Florian Menn ist schließlich ehrenamtlicher Richter beim Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV).